Freitag, 20. April 2012

Neue Richtlinie für E-Schrott innerhalb EU

Neue EU-Richtlinie soll die EU dazu gebracht werden wertvolle Rohstoffe zusammen und damit jede Menge Geld zu sparen. Dazu sollen auch die Verbraucher etwas beitragen, denn diese sollen nun alt Klein-Elektrogeräte, wie zum Beispiel Handys, Rasierapparate oder Fernseher zurück zur Verkaufsstelle bringen können, ohne dabei ein Neues Gerät kaufen zu müssen.

Wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Aluminium, Kupfer oder Nickel sollen durch das Hochsetzen der Recycling-Quoten in der EU, wiedergewonnen werden, um zum einen die eigene Wirtschaft zu stärken aber auch um die Umwelt zu entlasten.

Eine Novellierung der EU-Elektroschrottrichtlinie wurde mit großer Mehrheit vom EU-Parlament verabschiedet. Nun ist noch die formelle Bestätigung abzuwarten und dann bleiben allen EU-Mitgliedstaaten genau 18 Monate Zeit, um die erneuerten Richtlinien in ihren nationalen Grundgesetzten umzusetzen. Zehn Mitgliedsstaaten bleibt allerdings Zeit bis zum Jahre 2021, um die Quote von 65 Prozent zu erreichen, die als EU-weites Gesamtziel gesetzt wurde.

Diesen zehn Mitgliedsstaaten fehlen noch die entsprechenden Einrichtungen bzw. sind diese noch nicht ausreichend Modernisiert, so dass ihnen dieser Zeitaufschub gewährt wurde. Europa wird es mit der Aktualisierung dieser Richtlinie die Möglichkeit gegeben wertvolle Rohstoffe wiederzugewinnen. Dies wird sich nicht nur positiv auf die Umwelt auswirken, sondern ebenso auf die Wirtschaft.

Die EU-Mitgliedsstatten sollen unabhängig davon, ob die pauschale Quote von 4 Kg pro Person und Jahr erreicht wurde, mehr Elektroschrott als bisher einsammeln, was die Schrottpreise für E-Schrott weiterhin stabil halten wird.

So sollen die Mitgliedsstaaten bis zum Jahre 2016, 45 Tonnen Elektroschrott pro 100 Tonnen verkaufter Elektro- und Elektronikwaren sammeln. Diese sollen in den drei Jahren zuvor zum Verkauf gestanden haben. Damit soll die Rate auf 65 Prozent gesteigert werden und das bis 2019. Die Tatsache, dass der Bürger seine alten Klein-Elektrogeräte nun zur ursprünglichen Verkaufsstelle bringen kann, ohne etwas Neues kaufen zu müssen, hilft allen Beteiligten bei der Umsetzung der erneuerten Richtlinie.

Kritiker behaupten jedoch, dass sich die Richtlinie noch weiterhin erneuern ließe. So würde es durch eine Steigerung der Recyclingrate für bestimmte Warenkategorien auf 80 Prozent zur einer besseren Weiterverarbeitung und einer stärkeren Rückgewinnen von Rohstoffen kommen sowie würde dies die Deponierung von gefährlichen Substanzen auf Müllhalden verringern. Zudem sollen Elektrogeräte gleich so hergestellt werden, dass sie am Ende ihrer Funktionszeit besser recycelt werden können.

Auch der gefährliche Elektroschrott-Export soll schärferen Kontrollen unterliegen, denn schließlich ist dieser illegal und wird in Drittländern unter lebensgefährlichen Bedingungen für die Arbeiter weiterverarbeitet. So liegt die Beweispflicht nun nicht mehr nur bei den Zollbeamten, sondern auch die Exporteure werden zur Verantwortung gezogen, indem sie nachweisen müssen, dass die Ware kein Schrott ist, sondern zur Reparatur oder zur Wiederverwendung Versand wird.

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